Beauftragte für Chancengleichheit (BFC)
Chancengleichheitsgesetz
Das Chancengleichheitsgesetz hat in Umsetzung des Verfassungsauftrags nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) zum Ziel, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg zu fördern.
Ziel des Gesetzes ist
- die berufliche Förderung von Frauen unter Berücksichtigung von Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung
- eine Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen
- eine deutliche Erhöhung des Anteils der Frauen in Bereichen der Unterrepräsentanz
sowie die Beseitigung bestehender Benachteiligungen
- Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Müttern wie auch Vätern ermöglichen,
Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren
Die Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Stellvertreterin unterstützen die Dienststellen bei der Umsetzung des Gesetzes durch
- die Beratung und Unterstützung von Frauen und Männern bei den Maßnahmen zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- die Mitarbeit im strategischen und konzeptionellen Personalmanagement
- die Mitwirkung bei allgemeinen personellen sowie sozialen und organisatorischen
Maßnahmen der Dienststelle
- Informationen für die Weiterqualifizierung von Frauen
- das Aufzeigen und den Abbau bestehender Benachteiligungen
Die Beauftragte für Chancengleichheit ist die Ansprechpartnerin an Schulen mit mehr als 50 Beschäftigten.