Ausbildungsberufe

Kaufmännische Berufsschule
Die Kaufmännische Berufsschule und das Kaufmännische Berufskolleg in Teilzeitform begleiten im dualen System die betriebliche Ausbildung der Auszubildenden. Für folgende Ausbildungsberufe gibt es Fachklassen an der Friedrich-List-Schule:
» Bankkaufmann/-frau
» Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
» Fachkraft für Lagerlogistik
» Fachlagerist/-in
» Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement
» Kaufmann/-frau für IT-System-Management
» Kaufmann/-frau für Spedition- und Logistikdienstleistung
» Tourismuskaufmann/-frau
» Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen
» Verwaltungsfachangestellte(r) – Fachrichtung Kommunalverwaltung

Zu den IHK-Ausbildungsberufen finden Sie eine ausführliche Beschreibung auf folgender Homepage der IHK Rhein-Neckar: https://www.rhein-neckar.ihk24.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsplatzsuchende/welche-berufe/ihk-berufe-neu
Da es sich durchweg um anspruchsvolle Dienstleistungs-berufe handelt, bei denen die Verkaufsorientierung bzw. Beratungsqualität im Vordergrund steht, wird nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch die Sozial- und Methodenkompetenz gefördert. Durch handlungs- und praxisorientiertes Lernen schafft die kaufmännische Berufsschule zusammen mit den Ausbildungsbetrieben eine solide Basis für den beruflichen Erfolg.
Die Ausbildung dauert je nach Fachrichtung und Vorbildung zwei, zweieinhalb oder drei Jahre. Der Unterricht erfolgt auf Wunsch der Ausbildungsbetriebe entweder in Blockform oder in Teilzeitform (d. h. zwei Unterrichtstage pro Woche).

Während der Ausbildungszeit legt der Auszubildende die Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung ab. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung besteht aus der gemeinsamen landeseinheitlichen schriftlichen Schulabschlussprüfung und der Abschlussprüfung der Industrie- und Handelskammer. Die mündliche Prüfung ist eine praktische Prüfung (in der Regel ein Beratungsgespräch) und wird vor einem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer an der Friedrich-List-Schule abgelegt.

Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme an der Berufsschule der Friedrich-List-Schule ist ein gültiger Berufsausbildungsvertrag, den der Auszubildende mit einem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen hat. Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages meldet der Betrieb den Auszubildenden als Berufsschüler bei der Friedrich-List-Schule an.

Unterrichtsorganisation (Block/Teilzeit)
Der Unterricht erfolgt auf Wunsch der Ausbildungsbetriebe in folgenden Klassen in Blockform:
In allen Bankklassen,
in allen Speditionsklassen,
in allen Klassen der Fachkräfte für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen,
in allen Klassen der Verwaltungsfachangestellten.
Bei den Fachkräften für Lagerlogistik gibt es in jedem Ausbildungsjahr ein bzw. zwei Klassen mit Blockunterricht.

In Teilzeitform (d.h. zwei Unterrichtstage pro Woche) erfolgt der Berufsschulunterricht in diesen Klassen:
In allen Tourismusklassen,
in allen IT-Klassen,
in allen Klassen der Fachlageristen,
in der Mehrzahl der Klassen der Fachkräfte für Lagerlogistik
und in allen Versicherungsklassen.

Prüfungen
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit legt der Auszubildende die IHK-Zwischenprüfung und am Ende der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung ab.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung besteht aus der gemeinsamen landeseinheitlichen schriftlichen Schulabschlussprüfung und der Abschlussprüfung der Industrie- und Handelskammer. Die mündliche Prüfung ist eine praktische Prüfung (in der Regel ein Beratungsgespräch) und wird vor einem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer an der Friedrich-List-Schule abgelegt.

Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich vom Ausbildungsbetrieb bei der IHK.
Eine Prüfungsanmeldung bei der Berufsschule ist nicht erforderlich.
Die IHK fordert die Betriebe schriftlich auf die Anmeldung zur Zwischen- und zur Abschlussprüfung durchzuführen.